Begriffserklärungen


Transidentität

Deutsches Wort für Transgender'

Transgender

Transgender ist eine (positive) Selbstbeschreibung, mit der ausgesagt wird, dass eine Person von der zugewiesenen sozialen Geschlechterrolle beziehungsweise den zugewiesenen sozialen Geschlechtsmerkmalen abweicht. Der englische Begriff für diese Rollen und Merkmale lautet „Gender“. Heutzutage wird die Bezeichnung Transgender überwiegend als Oberbegriff verwendet. Gewissermaßen eine „Teilmenge“ von Transgender stellt die Transsexualität dar. Sie bedeutet, dass die Geschlechtsidentität vom biologischen Geburtsgeschlecht abweicht. Der Körper kann durch hormonelle oder operative Behandlung dem anderen Geschlecht angeglichen werden.

Transmann

Frau-zu-Mann Transsexueller

Transfrau

Mann-zu-Frau Transsexuelle

Trans-sensual

Wörtlich „Jenseitssinnlich“ beschreibt das Sich-Hingezogenfühlen zu Trans*-Menschen, also Menschen jenseits der beiden biologischen Geschlechter Mann und Frau.

GirlFags und GuyDykes

Schwule Frauen und lesbische Männer

Cross-Dressing

Das Tragen von Kleidern des anderen Geschlechts

Transvestitismus

Das Tragen von Kleidern des anderen Geschlechts, manchmal zusätzlich mit sexueller Erregung verbunden.

Travestie

Sichtbares Darstellen einer Person des anderen Geschlechts, oft überzeichnet, auf der Bühne etc.

Drag Queens und Drag Kings

Dasselbe außerhalb der Bühne.

Bigender

Als Bigender werden Menschen bezeichnet, die sich in ihrer sozialen Geschlechtsidentität und deren Ausdruck zwischen Weiblichkeit und Männlichkeit bewegen und beides in sich vereinen. Vergleichbar mit dem uramerikanischen Terminus two-spirit.

Cis-geschlechtlich

Die Geschlechtlichkeit von Menschen, die mit dem Geschlecht leben, das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde, und sich damit identifizieren.

Passing

Heißt als jemand oder etwas „durchgehen“. Als Angehöriger des Geschlechts, in dem man lebt, erkannt und behandelt werden.

Weder*noch

Menschen, die sich als Weder*Nochs definieren, fühlen und leben nicht zwischen den Geschlechtern, sondern jenseits. Wobei der Unterschied zwischen *Bigender* und *weder*noch* oft sehr fließend ist.

Femmes

Personen, die sich Femininität widerständig aneignen. Sie entscheiden, welche Anteile sie davon annehmen wollen und welche nicht.

Transsexualität

Sie liegt vor, wenn ein Mensch körperlich eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehört, sich
jedoch als Angehöriger des anderen Geschlechts empfindet und danach strebt, sich auch körperlich diesem Geschlecht so gut wie möglich anzunähern. Viele Transsexuelle unterziehen sich deshalb einer geschlechtsanpassenden Operation oder zumindest einer Hormonbehandlung. Transsexualität ist nicht zu verwechseln mit Intersexualität. Intersexuell geborene Menschen weisen Geschlechtsmerkmale am Körper auf, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind.

Transsexuellengesetz

Das TSG sieht eine „große“ und eine „kleine“ Lösung auf dem Weg zur Geschlechtsangleichung vor. Als kleine Lösung wird die Änderung des Vornamens bezeichnet. Dabei bleibt aber das Geburtsgeschlecht in den Ausweisunterlagen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Person „seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“ und sich dieses Empfinden höchstwahrscheinlich nicht mehr ändern wird. Hierzu müssen zwei Gutachten von Sachverständigen vorgelegt werden. Außerdem muss sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder sich für gewöhnlich in Deutschland aufhalten, wenn sie hier ansässige Ausländer*in ist. Die Änderung kann allerdings durch die Geburt eines Kindes, binnen 300 Tage nach Rechtskräfigkeit, unwirksam werden! Früher konnte auch eine Eheschließung zur Aufhebung der Änderung führen, was seit 2005 als verfassungswidrig gilt. Die „große“ Lösung bewirkt eine Personenstandsänderung mit „Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit“. Sie kann nur von Menschen beantragt
werden, die alle Voraussetzungen zur „kleinen“ Lösung erfüllen. Zusätzlich gab es aber noch weitere Vorschriften: Man musste „dauernd fortpflanzungsunfähig“ sein und sich außerdem einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben. Diese beiden Vorschriften wurden 2011 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und daher „nicht anwendbar“ erklärt.

Definitionen u.a. nach

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